Dreieckskontrakt

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des einfachen Kontrakts. Er wird zwischen der Organisation, die den Auftrag und das Geld gibt – meist der Arbeitgeber –, den Teilnehmenden sowie der Leitung der Fortbildung vereinbart. Die Inhalte sind ähnlich wie beim üblichen Kontrakt.

Die Besonderheit: Der Anstoß für den Kontrakt geht vom Arbeitgeber aus. Er hat gute Gründe für diesen Auftrag und kann sie benennen. Er ist bereit, die Beratungsarbeit zu finanzieren. Deswegen will und sollte er bei der Auftragsformulierung und Ergebnissicherung beteiligt werden. Das sieht üblicherweise in der Praxis so aus: Der Auftraggeber formuliert das Arbeitsthema und das Ziel in Anwesenheit der Berater:innen und Teilnehmenden. Über Methoden, Mittel, Diskretion und Rückkoppelung in die Organisation wird offen verhandelt.

Zu vereinbarter Zeit erfolgt eine gemeinsame Zwischenauswertung über den Stand der Arbeit. Zudem werden mit allen drei Seiten eine Schlussauswertung vorgenommen und klare Vereinbarungen über Schweigepflicht, Rückmeldungen und die Folgen dieser Arbeit getroffen. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten (Fotoprotokoll).

Weil die Motivation der Teilnehmenden in diesem Fall nicht unbedingt eindeutig ist (sie können sich zum Beispiel gedrängt fühlen zu einer Maßnahme), ist es für die Beratenden bzw. die Gruppenleitung besonders wichtig, zu einem eigenen Arbeitskontrakt mit den Teilnehmenden zu kommen. Andernfalls werden Fortbildungen mit innerer Ambivalenz „abgesessen“.