Kontrakt

Der verbindliche Arbeitskontrakt ist Beginn und Basis einer Beratungs- oder Gruppenarbeit. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Berater:innen bzw. Gruppenleiter:innen und Trainer:innen sowie dem Klientensystem. Die Kontraktverhandlung ist die entscheidende erste Intervention, öffnet den Lernraum oder deckt unrealistische Ziele und unklare Rollenerwartungen auf. Grundlage des Kontrakts ist das Angebot (vgl. Anhang → 6.6 Angebot).

Da sich das Verhältnis zwischen Klientinnen/Klienten und Berater:innen im Prozess der Beratung ändern kann, muss es Möglichkeiten geben, auch Kontraktänderungen zu verhandeln. So müssen zum Beispiel überhöhte Erwartungen überprüft werden. Dabei geht es darum, das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.

Kontraktelemente sind:

  • Thema (klare Formulierung)
  • Ziele (der Klient:innen, Berater:innen und eventuell der Beauftragenden)
  • Zugehörigkeit (Wer ist dabei?)
  • Gegenseitige Erwartungen
  • Zeiten (Anfang und Ende; wer investiert wie viel Zeit?)
  • Vorgehensweisen (Arbeitsphasen und Methoden)
  • Rollen (Was wird von wem erwartet? Wer ist wofür verantwortlich?)
  • Spielen auch Abwesende eine wichtige Rolle?
  • Beratungskompetenz (Welche Kompetenz genau ist gefragt? Verfügt die/der Berater:in über diese?)
  • Information und Diskretion (Wer wird worüber auf welche Weise informiert?)
  • Für welche Informationen besteht Schweigepflicht?
  • Kosten (Wer trägt welche Kosten? Wie wird bezahlt?)
  • Erfolg (Woran wird Erfolg gemessen? Wer kontrolliert auf welche Weise?)
  • Kann der Kontrakt vorzeitig beendet werden? Wenn ja, wie?

Wenn die Ziele zu detailliert formuliert sind und keinen Spielraum zulassen, wird die Beratung unter Umständen überflüssig und der gemeinsame Suchprozess kommt gar nicht erst in Gang. Sehr enge Kontrakte spiegeln oft die Angst der Beteiligten wider, die Situation nicht mehr kontrollieren zu können.

Andererseits eröffnet das Gegenteil, alles offenzulassen und zu signalisieren, dass eigentlich alles möglich ist, keine Freiräume, sondern sorgt für Beliebigkeit und Willkür, für Unverbindlichkeit und Verunsicherung. Dies wiederum verhindert eine tragfähige Beratungsbeziehung.

Kontrakte und die darin formulierten Aufträge und Erwartungen müssen immer auf die offenen und kommunizierten sowie die verdeckten, nicht kommunizierten, oft auch unbewussten Anteile hin untersucht werden. Entscheidender für den praktischen Erfolg der Zusammenarbeit ist allerdings der innere Arbeitskontrakt. Er entsteht, wenn sich alle Beteiligten über die äußeren Bedingungen klar sind und eine tragfähige Motivation für das gemeinsame Vorhaben erkennbar wird.